CORTRIUM
Nachhaltigkeitsrichtlinie
1. Zweck
Cortrium hat es sich zur Aufgabe gemacht, sichere, wirksame und innovative Medizinprodukte, Software und EKG-Analysedienste zu entwickeln und bereitzustellen und dabei verantwortungsbewusst mit den Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung umzugehen.
Diese Nachhaltigkeitsrichtlinie legt die Verpflichtungen von Cortrium in den Bereichen Umweltverantwortung, soziale Verantwortung, ethisches Geschäftsverhalten und kontinuierliche Verbesserung fest. Die Richtlinie ergänzt das Qualitätsmanagementsystem von Cortrium und unterstützt die Umsetzung des CO₂-Reduktionsplans sowie der damit verbundenen Nachhaltigkeitsziele.
2. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für Mitarbeiter, Führungskräfte, Auftragnehmer und Berater von Cortrium; für Produkte, Software und Dienstleistungen von Cortrium; für operative Tätigkeiten unter der Kontrolle von Cortrium; für strategische Lieferanten, Auftragsfertiger und Dienstleister, soweit dies relevant und angemessen ist; sowie für relevante vor- und nachgelagerte Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette, die im Nachhaltigkeitsprogramm von Cortrium berücksichtigt werden.
3. Unsere Nachhaltigkeitsgrundsätze
Cortrium betrachtet Nachhaltigkeit als wesentlichen Bestandteil eines verantwortungsvollen Managements von Medizinprodukten und Gesundheitsdienstleistungen. Das Nachhaltigkeitsprogramm basiert auf ökologischer Verantwortung, sozialer Verantwortung, ethischer und verantwortungsvoller Unternehmensführung, evidenzbasierter und risikobasierter Entscheidungsfindung sowie kontinuierlicher Verbesserung.
Patientensicherheit, Produktqualität und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Umweltverbesserungen dürfen niemals die Patientensicherheit, den Verwendungszweck, die klinische Leistung, die Geräteleistung, die Benutzerfreundlichkeit, die Cybersicherheit, die Produktqualität, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder die Risikoakzeptanz beeinträchtigen.
Nachhaltigkeitsaspekte sind im Einklang mit den geltenden Anforderungen an Qualität, Risikomanagement, Konstruktionskontrolle und gesetzliche Vorschriften zu bewerten. Alternativen mit geringeren Auswirkungen dürfen nur dann umgesetzt werden, wenn sie die Sicherheit, Wirksamkeit, Leistung und Konformität der Produkte und Dienstleistungen von Cortrium aufrechterhalten oder verbessern.
Integration in das Qualitätsmanagementsystem
Das Thema Nachhaltigkeit wird im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems von Cortrium gesteuert. Nachhaltigkeitsziele, die Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Lieferanteninformationen, Verbesserungsmaßnahmen sowie relevante Risiken und Chancen werden im Rahmen der monatlichen Management-Meetings und des jährlichen „Annual Wheel“ von Cortrium verfolgt. Das Thema ESG/Nachhaltigkeit wird mindestens einmal jährlich im Februar überprüft sowie zusätzlich, wenn offene Maßnahmen oder wesentliche Änderungen dies erfordern.
Evidenzbasierte Nachhaltigkeit
Cortrium stützt seine Nachhaltigkeitsentscheidungen und öffentlichen Erklärungen auf objektive Nachweise, anerkannte Methoden und dokumentierte Annahmen. Zu den relevanten Nachweisen zählen unter anderem Treibhausgasinventare, Ökobilanzen, Lieferantenberichte, Versorgungs- und Logistikdaten, Mitarbeiterbefragungen sowie Umweltleistungsindikatoren.
4. Engagement für die Umwelt
Cortrium hat sich zum Ziel gesetzt, die Umweltauswirkungen seiner Geschäftstätigkeit, seiner Produkte und seiner Wertschöpfungskette durch messbare Ziele und kontinuierliche Verbesserungen zu verringern. Cortrium wird:
- Erstellung und Pflege eines unternehmensweiten Treibhausgasinventars, das die Emissionen der Bereiche Scope 1, Scope 2 und relevante Scope-3-Emissionen gemäß dem GHG Protocol abdeckt, wobei das Jahr 2025 als genehmigtes Basisjahr des Unternehmens herangezogen wird
- einen Plan zur CO₂-Reduzierung pflegen und überprüfen sowie auf das von der Geschäftsleitung genehmigte Netto-Null-Ziel für 2045 hinarbeiten
- Treibhausgasemissionen zu messen, zu überwachen und zu reduzieren, soweit dies technisch machbar und verhältnismäßig ist
- dokumentierte Aktivitätsdaten, Emissionsfaktoren, Annahmen, Ausnahmen und Zuordnungsmethoden anwenden
- die effiziente Nutzung von Strom, Wärme, Wasser und anderen Ressourcen fördern
- Abfälle minimieren und die Wiederverwendung, das Recycling sowie eine angemessene Entsorgung am Ende der Lebensdauer fördern
- Transport und Logistik dort optimieren, wo dies betrieblich sinnvoll ist, einschließlich der Zusammenfassung von Sendungen
- bei der Auswahl oder Überprüfung strategischer Lieferanten und Dienstleister die Umweltleistung berücksichtigen
- die geltenden Umweltvorschriften und vertraglichen Verpflichtungen einhalten
- die Umweltziele und die Umweltleistung mindestens einmal jährlich überprüfen
5. Nachhaltigkeit der Produkte
Cortrium ist sich bewusst, dass ein erheblicher Teil der mit seinen Medizinprodukten verbundenen Umweltauswirkungen auf zugekaufte Waren, elektronische Bauteile, ausgelagerte Fertigung und andere Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette zurückzuführen ist. Cortrium wird daher:
- bei der Produktentwicklung und bei wesentlichen Änderungsmaßnahmen den Lebenszyklusansatz anwenden
- Nutzung von Ökobilanzierungen und anderen Umweltdaten zur Ermittlung von Material-Hotspots und Verbesserungspotenzialen
- Berücksichtigen Sie gegebenenfalls die Materialauswahl, die Auswahl der Komponenten, die Haltbarkeit, die Reparaturfähigkeit, die Produktlebensdauer, die Recyclingfähigkeit sowie die Auswirkungen am Ende der Lebensdauer
- die Umweltauswirkungen wesentlicher Änderungen an Produkten, Verpackungen oder Herstellungsverfahren zu bewerten, sofern dabei identifizierte Problembereiche betroffen sein könnten
- die Schutzverpackung in dem Umfang aufrechterhalten, der erforderlich ist, um die Unversehrtheit des Produkts, den Schutz während des Transports, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Patientensicherheit zu gewährleisten
- Alternativen mit geringeren Auswirkungen prüfen, sofern dies technisch machbar und verhältnismäßig ist
- die bestehende Lösung beizubehalten, sofern keine sichere, wirksame und vorschriftsmäßige Alternative mit geringeren Auswirkungen verfügbar ist, und die Entscheidung bei künftigen Änderungen am Design oder beim Lieferanten zu überprüfen
6. Soziale Verantwortung
Cortrium setzt sich für die Aufrechterhaltung eines sicheren, inklusiven und verantwortungsvollen Arbeitsumfelds ein. Cortrium wird:
- die international anerkannten Menschenrechte achten
- moderne Sklaverei, Zwangsarbeit, Menschenhandel und Kinderarbeit verbieten
- Chancengleichheit und faire Beschäftigungspraktiken gewährleisten
- die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter fördern
- Schulungen und Weiterbildungen anbieten, die den Aufgaben der Mitarbeiter entsprechen
- flexible Arbeitsmodelle fördern, soweit dies betrieblich machbar ist
- durch sichere und wirksame Medizintechnik und Dienstleistungen einen positiven Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten
7. Verantwortungsvolle Lieferkette
Cortrium ist sich bewusst, dass sich die größten Chancen im Umweltbereich voraussichtlich eher durch die Einbindung von Lieferanten, Verbesserungen im Produktlebenszyklus und Beschaffungsentscheidungen ergeben werden als durch direkte betriebliche Emissionen. Cortrium verfolgt einen risikobasierten und verhältnismäßigen Ansatz hinsichtlich der strategischen Nachhaltigkeit bei Lieferanten und kann:
- Umweltpolitik, Umweltmanagementsysteme und Nachhaltigkeitsberichte berücksichtigen
- Informationen zu Treibhausgasen, zum CO₂-Fußabdruck von Produkten oder zur Ökobilanz anfordern
- Berücksichtigen Sie Informationen zu verantwortungsbewusster Beschaffung, Menschenrechten, moderner Sklaverei, Konfliktmineralien, REACH und RoHS
- Umweltinformationen aus den Bereichen Fertigung, Logistik, Cloud-Infrastruktur und von anderen wesentlichen Dienstleistern prüfen
- Lieferanten dazu anregen, ihre Umweltleistung und die Transparenz ihrer Daten zu verbessern
- die Nachweise der Lieferanten aufzubewahren, sofern diese für das Treibhausgasinventar von Cortrium, den CO₂-Reduktionsplan, die Kundenberichterstattung oder die Lieferantenbewertung herangezogen werden
8. Unternehmensführung
Cortrium verpflichtet sich, seine Geschäfte mit Integrität, Transparenz und Verantwortungsbewusstsein zu führen. Cortrium wird:
- die geltenden Gesetze, Vorschriften und vertraglichen Nachhaltigkeitsanforderungen einhalten
- angemessene Richtlinien zur Bekämpfung von Bestechung, Korruption, moderner Sklaverei und zur Förderung ethischen Verhaltens aufrechterhalten
- klare Zuständigkeiten für Nachhaltigkeitsdaten, -ziele und -maßnahmen festlegen
- die Nachhaltigkeitsrichtlinie, den CO₂-Reduktionsplan und wesentliche Nachhaltigkeitsverpflichtungen durch die Geschäftsleitung genehmigen
- messbare Nachhaltigkeitsziele festlegen und die Leistung mindestens einmal jährlich überprüfen
- Aufzeichnungen führen, die ausreichen, um gemeldete Emissionen, Ziele und öffentliche Angaben zu belegen
- sicherstellen, dass öffentliche Nachhaltigkeitserklärungen mit den genehmigten Nachweisen, Rahmenbedingungen und bekannten Einschränkungen im Einklang stehen
9. Aktuelle Nachhaltigkeitsinitiativen
Cortrium fördert derzeit die Nachhaltigkeit unter anderem durch folgende Initiativen:
- Betrieb in einer gemeinsam genutzten Büroanlage mit einer vom Eigentümer betriebenen Photovoltaikanlage auf dem Dach. Für die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen werden der gemeinsam genutzte Strom und andere relevante Versorgungsleistungen anhand einer dokumentierten und nachweisbasierten Zuordnungsmethode Cortrium zugeordnet. Attribute für erneuerbare Energien werden nur geltend gemacht, wenn sie durch entsprechende Nachweise belegt sind.
- keine firmeneigene Fahrzeugflotte und keine identifizierten direkten Verbrennungs- oder Kältemittelquellen, die der operativen Kontrolle von Cortrium unterliegen
- ein elektronisches Qualitätsmanagementsystem, das digitale Dokumente, Aufzeichnungen, Schulungen, Genehmigungen und elektronische Signaturen nutzt, wobei das Ausdrucken auf Ausnahmefälle beschränkt ist
- Zusammenfassung von Sendungen, sofern dies betrieblich möglich ist
- flexible Arbeitsregelungen für berechtigte Mitarbeiter
- Im Shared Office stehen Mitarbeitern und Besuchern Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge zur Verfügung; der Ladeverbrauch ist im Gesamtstromverbrauch der Einrichtung enthalten und wird nicht separat ausgewiesen, es sei denn, es liegen spezifische Ladedaten von Cortrium vor
- Teilnahme an anerkannten Systemen für Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien sowie anderen Systemen zur Herstellerverantwortung oder zum Recycling
- Teilnahme an den über die Gemeinschaftseinrichtung angebotenen Maßnahmen zur Mülltrennung und zum Recycling, einschließlich der getrennten Sammlung von Lebensmittelabfällen, sofern diese angeboten wird
- Ökobilanzierung von Produkten und Nutzung identifizierter Hotspots bei Lieferanten und in der Konstruktionsarbeit
- kontinuierliche Überprüfung der Verpackungen unter Wahrung des erforderlichen Produktschutzes
- Erhebung und Überprüfung von Nachhaltigkeitsinformationen von bedeutenden Herstellern, Logistikunternehmen und Anbietern digitaler Dienstleistungen, sofern diese verfügbar sind
10. Kontinuierliche Verbesserung
Cortrium ist sich bewusst, dass Nachhaltigkeit ein fortlaufender Prozess ist und dass sich umweltfreundlichere Technologien, die Fähigkeiten der Lieferanten, Berichtsmethoden und regulatorische Anforderungen im Laufe der Zeit weiterentwickeln werden. Cortrium wird:
- die Nachhaltigkeitsziele und KPIs mindestens einmal jährlich überprüfen
- den Plan zur CO₂-Reduzierung und das Treibhausgasinventar mindestens einmal jährlich sowie nach wesentlichen organisatorischen oder betrieblichen Änderungen zu überprüfen
- Umweltrisiken, Chancen und wichtige Kategorien der Wertschöpfungskette regelmäßig neu bewerten
- technologische Entwicklungen und Entwicklungen bei den Lieferanten zu prüfen, die sichere und vorschriftsmäßige Umweltverbesserungen bieten könnten
- genehmigte Nachhaltigkeitsmaßnahmen planen, zuweisen, überwachen und abschließen
- Mitarbeiter, Führungskräfte, Lieferanten und Kunden gegebenenfalls einbeziehen
11. Zugehörige Dokumente
- Plan zur Reduzierung der CO₂-Emissionen
- Erklärung zur modernen Sklaverei
- Verhaltenskodex für Unternehmen
- Jährliche Treibhausgasbilanz
- Berichte zur Ökobilanz des Produktlebenszyklus
12. Genehmigung und Überprüfung
Diese Richtlinie wird von der Geschäftsleitung genehmigt und mindestens einmal jährlich oder nach wesentlichen organisatorischen, betrieblichen, regulatorischen oder nachhaltigkeitsbezogenen Änderungen überprüft.